Karlsruhe (dpa) – Das Votum ist eindeutig: Das vor allem auf Druck der CSU eingeführte Betreuungsgeld verstößt gegen das Grundgesetz. Der Bund hätte das Gesetz gar nicht erlassen dürfen – er sei dafür gar nicht nicht zuständig, urteilte das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvF 2/13)…
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Quelle: Allgemeine Zeitung vom 21. Juli 2015