Programm im Haus Haifa informiert zum Weltmädchentag über Diskriminierung und Schönheitsideale

Wir schreiben das Jahr 2014 – doch weltweit werden Mädchen noch immer elementare Grundrechte vorenthalten. In vielen Ländern werden sie als Menschen zweiter Klasse behandelt, obwohl sie wichtige Rollen in der Gesellschaft einnehmen…

Um den Artikel lesen zu können, bitte hier klicken.

Quelle: Allgemeine Zeitung vom 11. Oktober 2014

Werbung

Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Personen, die regelmäßig und häufig im Umgang mit Lebensmitteln tätig sind z.B. bei Veranstaltungen im Rahmen einer Vereinsaktivität etc. ist zu empfehlen, an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen und sich diese bescheinigen zu lassen.
Der Land Frauen Verband Rheinhessen e.V. bietet an:

Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Termin: 11. Dezember 2014
Zeit: 19 Uhr bis ca. 20.30 Uhr
Referent: Dr. med. Dietmar Hoffmann

Gäste aus anderen Vereinen und Institutionen sind gerne gesehen!!!

Weitere Informationen und Anmeldung:
Land Frauen Verband Rheinhessen e.V.
Telefon: 06731/9510-7500
Fax: 06731/99510-7510
Mail: info [at] landfrauen-rheinhessen.de