Personen, die regelmäßig und häufig im Umgang mit Lebensmitteln tätig sind z.B. bei Veranstaltungen im Rahmen einer Vereinsaktivität etc. ist zu empfehlen, an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen und sich diese bescheinigen zu lassen.
Der Land Frauen Verband Rheinhessen e.V. bietet an:
Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Termin: 11. Dezember 2014
Zeit: 19 Uhr bis ca. 20.30 Uhr
Referent: Dr. med. Dietmar Hoffmann
Gäste aus anderen Vereinen und Institutionen sind gerne gesehen!!!
Weitere Informationen und Anmeldung:
Land Frauen Verband Rheinhessen e.V.
Telefon: 06731/9510-7500
Fax: 06731/99510-7510
Mail: info [at] landfrauen-rheinhessen.de
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